AGB´s
- Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Anmeldungen (einschließlich Verträgen) von Kunden bei der Tanzschule Chrissys Tanzwerk, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Kunden sind jene Personen, die aufgrund einer Anmeldung zu einem Tanzkurs oder einem Tanz- und Bewegungskursvertrags zum Besuch und zur Teilnahme berechtigt sind.
- Vertragsschluss
Der Vertragsschluss kommt durch Unterschrift des Kunden oder seines gesetzlichen Vertreters zustande und ist rechtsverbindlich.
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen.
Im Fall des Widerrufs durch den Kunden sind alle in Anspruch genommenen Leistungen zu begleichen, anteilige monatlichen Beiträge werden nicht erstattet. Ein ggf. bestehendes Widerrufsrecht bleibt unberührt.
Verträge sind nicht übertragbar.
- Datenschutz
Die Tanzschule Chrissys Tanzwerk erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt die auf der Anmeldung oder auf Verträgen angegebenen persönliche Daten ausschließlich um die Kundenbeziehung mit dem Kunden zu gestalten und zum Zweck der Vertragsdurchführung. Die Daten werden nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmung nur für betriebsinterne Zwecke verwendet und keinesfalls an unbefugte Dritte weitergegeben. Für nähere Informationen – auch zu Ihren Rechten – wird auf die Datenschutzerklärung – zu finden unter www.chrissys-tanzwerk.de oder ausgehändigt bei Anmeldung – verwiesen.
- Aufsichtspflicht für Kinder und Minderjährige
Die Aufsichtspflicht für Kinder und Minderjährige obliegt außerhalb der Unterrichtszeiten den Eltern, bzw. Ihren gesetzlichen Vertretern.
- Kursbeitrag
Die monatlichen Kursbeiträge sind der Anmeldung bzw. dem Vertragsdokument zu entnehmen und verstehen sich pro Person. Der Kunde verpflichtet sich bei Vertragsabschluss am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Die Kursgebühren werden jeweils mit dem ersten Tag des Kalendermonats fällig. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der gesamten Kursbeiträge. Der Kursbeitrag für den ersten Kursmonat wird nach Kursanmeldung fällig. Der Kursbeitrag wird mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat wird die Tanzschule Chrissys Tanzwerk ermächtigt den fälligen Kursbetrag von Ihrem Konto einzuziehen. Ist die Abbuchung vom Konto des Kunden nicht möglich, sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten und Bankgebühren vom Kunden zu tragen. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines Betrags, der drei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist die Tanzschule Chrissys Tanzwerk berechtigt, die Anmeldung zu dem Kurs außerordentlich abzumelden. In diesem Falle ist die Tanzschule Chrissys Tanzwerk berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
Gebühren für Privatstunden oder Kurse sind vor der ersten Tanzstunde zu begleichen.
- Ausfallgebühr
Wird eine gebuchte Privatstunde bzw. Tanzkurs später als 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn egal aus welchen Gründen vom Teilnehmer abgesagt, fällt eine Ausfallgebühr von 50 % des vereinbarten Honorars an. Es steht dem Teilnehmer frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
- Preiserhöhung
Die Tanzschule Chrissys Tanzwerk behält sich vor die monatlichen Pauschalpreise anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Frist von vier Wochen diesen Vertrag zum Ablauf des nachfolgenden Monats zu kündigen.
- Höhere Gewalt
Ist der Tanzschule Chrissys Tanzwerk infolge eines Ereignisses höherer Gewalt die Vertragserfüllung ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar, ist diese berechtigt den Unterricht online bzw. digital über ein entsprechendes Dienstprogramm abzuhalten. Ein Ereignis höherer Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereiches liegendes, unvorhersehbares und unvermeidbares Ereignis, insbesondere eine Pandemie/Epidemie, Brand/Feuer, Überschwemmungen oder sonstige Naturkatastrophe oder behördliche, nicht betriebsbezogene Verfügungen. Bei Ereignissen höherer Gewalt sind Schadensersatzansprüche gegen die Tanzschule Chrissys Tanzwerk ausgeschlossen. Sollte auch ein Angebot in anderer Form – wie z. B. Online – nicht möglich sein, sind beide Seiten für die Dauer der Unmöglichkeit von der Leistung befreit.
- Haftungsausschluss
Die Haftung der Tanzschule Chrissys Tanzwerk ist auf Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung von Kardinalspflichten haftet die Tanzschule auch für leichte Fahrlässigkeit.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
- Kündigung
Jede Kündigung muss in Schriftform erfolgen.
Die Kündigungsfristen sind den jeweiligen Vertragsdokumenten zu entnehmen.
- Pflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich mit Unterschrift der Anmeldung bzw. des Vertragsdokumentes bei Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Bankdaten und ähnliches, die Tanzschule Chrissys Tanzwerk sobald als möglich darüber in Kenntnis zu setzen.
- Kontaktaufnahme via Whatsappgruppe
Der Kunde gibt sich damit einverstanden, dass zum Zweck organisatorischer und dem Kursablauf dienender Informationen einer Whatsappgruppe beizutreten. Diese wird rein zum Austausch von Informationen genutzt. Sollte der Kunde die nicht wollen, ist dies der Geschäftsleitung im Vorfeld mitzuteilen.
- Choreographien und Figuren
Die im Kurs erlernten Schrittfolgen, Figuren, Choreographien, usw. sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt.
Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte – insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich – ist nicht gestattet.